Verkehrssicherheit
Obwohl es im Straßenverkehr natürlich zu aller erst auf die jeweiligen Teilnehmer und deren Verhalten ankommt, braucht es trotzdem ein verkehrstüchtige Geräte, die dieses Verhalten überhaupt erst gewährleisten.Für verkehrsgerechte Verhalten kümmert sich die Straßenverkehrsordnung, kurz – die StVO. Für Fahrradfahrer gibt es einen speziellen Katalog, der vorgibt, wie sich Fahrradfahrer in bestimmten Situationen zu verhalten haben, damit die Verkehrssicherheit aller gewährleistet ist. Gerade für Fahrradwege, Seitenstreifen, Fußgängerzonen, wie Busspuren haben die Radler ihre eigenen Regeln. Obwohl der Autofahrer strengere Auflagen als der Fahrradfahrer hat, was die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr betrifft, so gibt es auch diesbezüglich Vorschriften zum Thema Handy, natürlich Alkohol und – und das ist ein Extra der Fahrradfahrer – Walkman.
Um jedoch überhaupt erst offiziell für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden, muss das Fahrrad bestimmte Kriterien erfüllen, ohne die bei einer Kontrolle eine saftige Strafe anfällt.
Dies wird von der StVZO, der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt.
So sind an das Fahrrad einige Anforderungen gestellt, die es zu einem verkehrstüchtigen Fahrgerät machen. Hierzu gehört zum Beispiel das weiße Vorder-, wie das rote Rücklicht, zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, wie natürlich die Klingel. Auch das Dynamo, mit vorgegebener Leistung, Stadtrad fehlen.
Weiterhin gibt es noch einige Randbemerkungen, sowohl mit Zusätzen, die zwar nicht vorgeschrieben, aber auch nicht verboten, wie auch mit Zusätzen, die verboten sind. So sind beispielsweise Hupen und Schnarren an Stelle einer helltönenden Fahrradklingel verboten.
